Wer gewerbsmäßig eine Tierpension betreiben möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. das Halten von Tieren.
Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, deren Stellvertreter*in, sowie das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
Tierpension
Der Antrag kann unter Nutzung des Formulars im Downloadbereich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gestellt werden. Dabei ist die Art und Anzahl der Tiere anzugeben, die maximal zeitgleich gehalten werden sollen. Sofern einzelne Mitarbeiter*innen nur bestimmte Tierarten betreuen sollen, muss das im Antrag kenntlich gemacht werden. Dem Antrag ist einen Skizzenplan der Räume und Einrichtungen beizufügen.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person und ihr*e Stellvertreter*in benötigen
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Dienste finden:
- Downloads
- Antrag §11-Tierpension betreiben
- Zuständige Einrichtung
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- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de