Wer gewerbsmäßig Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder Einrichtungen für die Ausbildung solcher Hunde unterhalten möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit regelmäßig, selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehören die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder Unterhaltung der Einrichtung hierfür (Schutzhundeausbildung).
Damit die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Sofern für das Training ein spezielles Gelände genutzt wird, muss dieses auf seine Eignung für ein tierschutzgerechtes Training hin überprüft werden.
Sofern Hunde zum Zwecke der Ausbildung gehalten werden, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere, sowie die personellen Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Der Antrag findet sich im Downloadbereich. Für die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken ist ein ausbruchsicher umzäuntes Gelände zwingend erforderlich.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 6 Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 6 Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person benötigt
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen werden zunächst Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft. Sofern die Sachkunde nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden ergänzende Unterlagen angefordert und/oder ein Fachgespräch angeboten, sowie eine Unterrichtsstunde begleitet. Sobald die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann die Erlaubnis erteilt werden.
Dienste finden:
- Downloads
- Antrag §11-Ausbildung Schutzhunde
- Zuständige Einrichtung
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- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de