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Die Tageszulassung ist nur für die Dauer eines Kalendertages gültig und richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.


Fabrikneue Kraftfahrzeuge müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn Sie in Essen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Gleiches gilt für Firmen etc. mit Sitz in Essen.

Die Tageszulassung ist nur für die Dauer eines Kalendertages gültig und richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungsdokumente für das Fahrzeug. Die Außerbetriebsetzung wird sofort in die Dokumente eingetragen und am gleichen Tag verarbeitet. Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.

Sie erhalten außerdem einen vorläufigen Zulassungsnachweis, welcher für diesen Tag gültig ist.

Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten und Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung (Tagesende) in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar am Fahrzeug auszulegen.

Die Tageszulassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Tageszulassung Ihres Fahrzeuges sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Tageszulassung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.

Alternativ ist die Tageszulassung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.



  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Soweit noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) vom Hersteller erstellt wurde, ist von diesem oder dem Händler ein schriftlicher Nachweis mit dem Inhalt vorzulegen, dass noch keine ZB II ausgestellt wurde und es sich um ein Neufahrzeug handelt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
    Datenbestätigung vom Hersteller
    Gutachten gemäß § 13 EG-FGV oder gemäß § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ 45,90 EUR Es fallen Standartgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 45,90 Euro an.
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ 14,90 EUR Für die internetbasierte Zulassung betragen die Gebühren 14,90 Euro zzgl. der Versandgebühren.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.