Feste soll man feiern wie sie fallen.
Das Kind hat Geburtstag und möchte etwas Selbstgebackenes in die Schule oder in den Kindergarten bringen.
Straßen-, Pfarr- Schul- und Vereinsfeste, bei denen Speisen und Getränke angeboten werden, gehören zu unserem täglichen Leben. Damit ein Fest gelingt und die Gäste die angebotenen Speisen und Getränke unbeschwert genießen können, sollten unbedingt einige Hygieneregeln beachtet werden. Im Dokumentenbereich finden sich hierzu einige Merkblätter.
Auf den Internetseiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes gibt es weitere wertvolle Tipps. Den Link gibt es bei den Weiterführenden Informationen.
Über die weiteren dort vorhandenen Links können auf verschiedenen Internetseiten noch mehr Informationen abgerufen werden.
- Informationen für Verbraucher*innen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Informationen zur Verbraucherbeschwerde
- Tipps zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
- Tipps zum Einhalten der Küchenhygiene
- Tipps zur Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion
- Informationen zu Kosmetika beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Informationen zur Eierkennzeichnung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Aktuelle Schnellwarnungen deutschlandweit
- Aktuelle Schnellwarnungen in Nordrhein-Westfalen
- Informationsportal zur Grenzwertüberschreitungen und Verstößen in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen
Dienste finden:
- Downloads
- Lebensmittelüberwachung-Merkblatt Speisen in Kita und Schule mitbringen
- Lebensmittelüberwachung-Merkblatt Umgang mit Lebensmitteln bei Straßenfesten
- Lebensmittelüberwachung-Merkblatt Hygieneanforderungen bei Kleinveranstaltungen ohne Gewerbeanbieter
- Zuständige Einrichtung
-
- Lebensmittelüberwachung-Außendienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59647
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de