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Kontaktformular Interne Meldestelle Rechnungsprüfungsamt Essen

Kurzbeschreibung des elektronischen Formulars

Mit diesem Formular können Sie Hinweise auf Verstöße städtischer Bediensteter i. S. d. Hinweisgeberschutzgesetzes (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html) geben, auf die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit für die Stadt Essen oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit für die Stadt Essen aufmerksam geworden sind.

Für Anregungen, sonstige Beschwerden oder Mängelmeldungen ist dieses Kontaktformular nicht zu verwenden. Gleiches gilt für Informationen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit für die Stadt Essen erlangt wurden. 

Hinweise vor Abgabe Ihrer Meldung

Mit diesem Kontaktformular können Sie einfach und schnell, mit oder ohne Angabe Ihrer Identität, die oben genannten Hinweise geben, falls Sie mit der Stadt Essen in beruflichem Kontakt im oben genannten Sinne stehen oder standen. Bei Informationen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit für die Stadt Essen erlangt wurden, findet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hingegen keine Anwendung.

Mit diesem Kontaktformular können Sie darüber hinaus nur auf strafrechtliche Verstöße (z. B. Korruption, Untreue), Verstöße gegen Bußgeldvorschriften[1] oder gegen sonstige Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder sowie geltendes EU-Recht[2] hinweisen (vgl. § 2 HinSchG https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__2.html)

Wir bearbeiten auch Hinweise, die ohne Angaben zu Ihrer Identität eingehen. Wenn Sie Ihre Meldung ohne Angaben zu Ihrer Identität abgeben und keine Kontaktmöglichkeit hinterlegen, haben wir jedoch keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggf. über Folgemaßnahmen zu informieren.

Wir weisen darauf hin, dass wir unter bestimmten Voraussetzungen des § 9 HinSchG verpflichtet sein könnten, Ihre Identität anderen Behörden oder Gerichten mitzuteilen. Dies kann insbesondere ein Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.

Bei der Übermittlung von Informationen oder Hinweisen per unverschlüsselter E-Mail handelt es sich um einen Übertragungsweg, bei dem eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Insoweit ist bei einer unverschlüsselten E-Mail der Vertraulichkeitsschutz in einem geringeren Maße gewährleistet als bei einem Brief in einem verschlossenen Umschlag. Bei Kontaktaufnahme per Brief wird eine Kennzeichnung mit dem Hinweis „vertraulich“ empfohlen.

Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des HinSchG nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass diese Information der Wahrheit entspricht. Vorsätzlich falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Erklärung zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten steht beim Rechnungsprüfungsamt Essen an erster Stelle. Bei den von Ihnen übersandten Meldungen und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Datenschutzgesetzes NRW sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes beachtet. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation.

[1] Soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient

[2]z. B. Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Vergaberecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Finanzdienstleistungsrecht, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zum Umweltschutz, steuerliche Rechtsnormen, Datenschutz, mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst


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Zuständige Einrichtung
Rechnungsprüfungsamt
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-14001