Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturamt die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen. Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.
Als Essener Künstler*in oder Vertreter*in eines Essener Kulturvereins können Sie einen Antrag auf Projektförderung stellen. Halbjährlich werden Projekte aus verschiedenen Sparten gefördert.
Die Verwendung der Fördergelder muss nachgewiesen werden. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kulturamtes unter "Weiterführende Links".
Bitte verwenden Sie zum Einreichen des Verwendungsnachweises den unter Onlinedienstleistungen aufgeführten Verwendungsnachweis für Projektförderung.
Dem Verwendungsnachweis sind beizufügen:
1. Belegliste
2. Belege über Einnahmen und Ausgaben
3. Sachbericht
Wir weisen an dieser Stelle auf die für Zuwendungsempfänger verbindlichen „Allgemeinen
Bewilligungsbedingungen und Nebenbestimmungen zur Projektförderung der Stadt Essen“ hin.
Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Verwendung der Fördergelder muss nachgewiesen werden. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Weitere Informationen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises finden Sie auf dieser Seite. Vorlagen zur Erstellung eines Sachberichtes und einer Belegliste finden Sie auf unserer Internetseite unter "Weiterführende Links". Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis über den unter Onlinedienstleistungen aufgeführten Verwendungsnachweis für Projektförderung ein.
Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne auch an die angegebenen Kontaktpersonen im Kulturamt.
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- Informationen zum Verwendungsnachweis Förderung von Kulturprojekten
- Datenschutzerklärung Art. 13 DS-GVO - Kulturförderung
- Allgemeine Bewilligungsbedingungen / Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Essen
- Zuständige Einrichtung
-
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- Pferdemarkt 6
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-41001
- Fax: +49 201 88-41111
- E-Mail: kulturamt@essen.de
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