Mit der Onlinedienstleistung kann die digitale Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden beantragt werden. Die Einwilligung gilt dauerhaft und erlischt nur durch Widerruf.
Gewerbesteuerbescheid künftig in digitaler Form – Stadt Essen bietet digitalen Gewerbesteuerbescheid flächendeckend an
Die Stadt Essen ist eine der ersten Kommunen in Deutschland, die die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids in der Praxis in einem Pilotprojekt nicht nur getestet hat, sondern diese Dienstleistung mittlerweile auch allen Gewerbesteuerpflichtigen flächendeckend anbieten kann.
Die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung des Steuerveranlagungsverfahrens im Rahmen der städtischen Digitalstrategie. Die Steuerverwaltung arbeitet dabei eng mit anderen Behörden und Dienstleistern zusammen, um den Prozess bundesweit zu etablieren. Auch weitere Städte, Kreise und Behörden in Deutschland testen aktuell die Einführung.
Vorteile und Ablauf des digitalen Gewerbesteuerbescheids
Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eingeführt und bietet viele Vorteile, sowohl für die Stadtverwaltung als auch für Unternehmen und Steuerberatungen. Mit diesem neuen Verfahren erhalten Essener Unternehmen den Gewerbesteuerbescheid künftig auf digitalem Weg. Die Digitalisierung des gesamten Prozesses zur Gewerbesteuer bedeutet für alle Beteiligten eine Vereinfachung der Verfahren und ein hohes Potenzial zur Automatisierung.
Der Bescheid wird als PDF-Dokument in das ELSTER-basierte Postfach "Mein Unternehmenskonto" zugestellt und enthält zusätzlich einen maschinenlesbaren XML-Datensatz im PDF/A3-Format. Dieser bundesweit einheitliche Standard ermöglicht die direkte Weiterverarbeitung in verschiedenen Softwarelösungen der Unternehmen. Damit sorgt er für eine erhebliche Prozessvereinfachung und trägt zu Kostenersparnissen bei.
Unternehmen können den digitalen Gewerbesteuerbescheid wie folgt beantragen: Entweder über das ELSTER-Portal durch Ausfüllen des elektronischen Zustellwunschs bei der Erstellung der Erklärung oder durch eine Einwilligung gegenüber der Stadt Essen. Diese Einwilligung gilt unbefristet und die jährliche Beantragung über die Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids entfällt damit.
Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe.
Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung.
Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.
- ELSTER, Digitaler Gewerbesteuerbescheid: elster.de
- Onlinezugangsgesetz, Digitaler Gewerbesteuerbescheid: digitale-verwaltung.de
- Elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und der Finanzverwaltung: esteuer.de
- Onlinedienstleistungen
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden
- Downloads
- Digitaler Gewerbesteuerbescheid; Informationen zum Projektstand (31.05.2024)
- Flyer zum digitalen Gewerbesteuerbescheid
- Zuständige Einrichtung
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- Gewerbesteuer
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21463
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