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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum.

Die Stadt Essen - das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement - ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen. Vor dem Einreichen eines Förderantrags können Sie sich kostenlos beraten lassen. So kann bereits frühzeitig die Förderfähigkeit geprüft werden. Nehmen Sie hierzu telefonisch Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular.


Zur zeitgemäßen Modernisierung von bestehendem selbstgenutztem Wohneigentum können Darlehen für verschiedene Maßnahmen beantragt werden:

  • zur Energieeinsparung,
  • zum Abbau von Barrieren,
  • zur Erweiterung von Eigenheimen durch Aus- und Anbau oder Aufstockung,
  • zur Klimaverbesserung/Klimafolgeanpassung und
  • zur Verbesserung der Sicherheit.

Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Förderung, die erforderlichen Unterlagen und die benötigten Antragsformulare finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.

Bitte beachten Sie:

  • Bei der Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Um Ihre Fördermöglichkeiten vorab zu prüfen, können Sie den Chancenprüfer der NRW.BANK nutzen.
  • Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.
  • Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können weitere Fördervoraussetzungen erläutert werden.