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Die nicht nur vorübergehende Benutzung der städtischen Straßen oder auch die Inanspruchnahme des Luftraums über öffentlichen Verkehrsflächen (zum Beispiel durch Schilder und Werbeanlagen) über den Gemeingebrauch hinaus gilt als Sondernutzung.


Bestimmte Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Essen. Andere Sondernutzungen sind erlaubnisfrei. Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen werden, auch für die Teile, die erlaubnisfrei sind, Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs erhoben.

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis ist das Amt für Straßen und Verkehr (Abteilung 66-5-21/Sondernutzung, Alfredstraße 163, 45131 Essen). Die Gebühr wird dann vom Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt (Abteilung 21-4-1/Grundbesitzabgaben, Rathaus, Porscheplatz 1, 45127 Essen) erhoben.

Die Sondernutzungsgebühr ist die Gegenleistung dafür, dass die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus erlaubt ist und damit gleichzeitig eine Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten in Kauf genommen wird.

Beispiele dafür sind:

  • Schaufensteranlagen
  • Werbeanlagen
  • Wareneinwurfschächte, zum Beispiel für Bierfässer
  • Kellerlichtschächte
  • Müllboxschränke
  • Ladesäulen

Die Gebühr bemisst sich nach der in der Erlaubnis angegeben Fläche (pro angefangenen m² der beanspruchten öffentlichen Straßenfläche) bzw. Maßeinheit und der Dauer der Sondernutzung. Die Zoneneinteilung des Gebührentarifes ergibt sich aus dem zugehörigen Straßenverzeichnis und aus den Lageplänen, die Bestandteil der Satzung sind. Soweit für die betroffene Gebührenposition eine Mindestgebühr vorgesehen ist und diese Mindestgebühr höher ist als die errechnete Gebühr, wird die Mindestgebühr erhoben.

Wenn Sie Fragen zu den Sondernutzungsgebühren haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf dieser Seite. Für die Beantragung einer Sondernutzung nutzen Sie bitte die Serviceportal-Seite des Amt für Straßen und Verkehr zur Sondernutzung von öffentlichen Flächen.


  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen
  • Gebührentarif zur Satzung der Stadt Essen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen