Als Pflegeeltern erhalten Sie monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen.
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Amtsvormundschaften, -pflegschaften ,Beistandschaften, Unterhaltsberatung
- Kopstadtplatz 12
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51235
- Fax: +49 201 8851233
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- Beratung und Unterstützung für Pflegeeltern und Vormünder
- Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson Anordnung
- Adoption