Ein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht für Sie, wenn die folgenden Voraussetzungen allesamt erfüllt sind:
• Sie vor Heimaufnahme in NRW gewohnt haben oder zum Zwecke der Familienzusammenführung nach NRW in eine Pflegeeinrichtung umgezogen sind.
• Sie mindestens im Pflegegrad 1 eingestuft wurden.
• Ihr Gesamteinkommen- und Vermögen nicht ausreicht, um die Investitionskosten im Heim zu finanzieren. Hierbei gewährt Ihnen der Gesetzgeber einen Freibetrag von
- 50,00 € auf Ihre monatlichen Einkünfte und
- 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 15.000 € (Ehepartner)
auf Ihr Vermögen.
• Die Investitionskosten Ihrer Einrichtung vom Sozialträger anerkannt worden sind. Informationen hierzu erhalten Sie in der Verwaltung Ihrer Einrichtung.
• Sie keinen Anspruch auf Kriegsopferfürsorge haben und auch nicht beihilfeberechtigt sind. Ansonsten wenden Sie sich bitte an den Landschaftsverband Rheinland bzw. an Ihre Beihilfestelle.