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Über die Wahlberechtigten für führt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis.


Aus dem Wählerverzeichnis geht hervor, welche Personen am Wahltag wahlberechtigt sind. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. 


Zuständige Einrichtung
Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen
Kopstadtplatz 10
45121 Essen
Tel: +49 201 88-12001
Fax: +49 201 88-12012
E-Mail: amt12@essen.de