Um EU-Heimtierausweise ausstellen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Erlaubnis des Veterinäramtes.
Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Registrierantrag „ermächtigter Tierarzt“ (Bestellung und Ausgabe von Heimtierausweisen)
- Zuständige Einrichtung
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de