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Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden.


Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.


  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Zuständige Einrichtung
Bürgeramt
Hollestr. 3
45127 Essen
Tel: +49 201 88-33222
Fax: +49 201 88-33218
E-Mail: buergeramt@essen.de