Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt.
Für eine Einzelfirma (natürliche Person)
- unterschriebenes Antragsformular
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)
Für Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH
- unterschriebenes Antragsformular
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“ sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)
Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:
- Betriebskonzept
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
- aktuelle Grundrisszeichnung
- rechtsgültiger Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Hausordnung
- Mustervereinbarung / Vereinbarung mit den Prostituierten
- Hygieneplan