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Für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage werden Gebühren erhoben.


Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der von dem Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar zugeführten Schmutzwassermenge.

Maßstab für die Schmutzwassermenge ist in der Regel der Frischwasserverbrauch, also das von den Stadtwerken Essen bezogene Trinkwasser.

Je nach dem, in welchem Monat die Stadtwerke den Frischwasserverbrauch ablesen, kann es vorkommen, dass nicht der m³-Wert der letzten Frischwasserrechnung, sondern derjenige der Vorjahresrechnung zu Grunde gelegt wird. Der maßgebliche Stichtag dafür ist der 01.07. des Vorjahres. Endet die Ableseperiode der Stadtwerke vor dem 01.07., wird der abgelesene Wert für das nächste Jahr zu Grunde gelegt. Endet sie nach dem 01.07., wird der Wert erst im übernächsten Jahr berücksichtigt.

Da bei Neubauten kein aktueller Verbrauch bekannt ist, werden die Schmutzwassergebühren aufgrund von Erfahrungswerten zunächst geschätzt. Sobald von der Stadtwerke Essen AG der erste vollständige 12-Monatsverbrauch mitgeteilt wird, erfolgt die Anpassung der Vorauszahlung an den tatsächlichen Verbrauch. War die Vorauszahlung höher als der Verbrauch, erfolgt eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge; ist der Verbrauch höher als die Vorauszahlung kommt es zu einer Nachforderung.

Den aktuellen Gebührensatz finden Sie in § 6 Abs. 1 b) der Entwässerungsabgabensatzung.

Reduzierungsmöglichkeiten

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden mindernd berücksichtigt, sofern dies bei der Stadt Essen vor Ablauf der Widerspruchsfrist des Abgabenbescheides beantragt wird.

Gründe für die Nichteinleitung können produktions- oder betriebsbedingte Wasserverluste sein.

Auch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihren Garten mit Frischwasser bewässern, können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren für das als Gießwasser benutzte Frischwasser befreit werden.

Informationen zum Thema „Gartengießwasser“ finden Sie hier:

Gartenwasserzähler (Gießwasserzähler) - Serviceportal Stadt Essen

Wenn Sie Fragen zu den Schmutzwassergebühren haben oder einen Reduzierungsantrag stellen wollen, der sich nicht auf Gartengießwasser bezieht, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf dieser Seite.