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Hier haben Sie die Möglichkeit, selbst online einen Termin zur Einreichung Ihres Einbürgerungsantrags zu buchen.

Hinweis:
Auch wenn Sie einen Termin für mehr als sechs Personen buchen möchten, wählen Sie als Personenanzahl bitte sechs aus.

Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen zum Termin jeweils im Original und in Kopie mit.

Sollten derzeit keine Termine verfügbar sein, oder möchten Sie Ihren Antrag bequem von zuhause aus stellen? Dann steht Ihnen unser Onlineservice zur Abgabe Ihres Antrages zur Verfügung. Diesen finden Sie auf folgender Seite:  Einbürgerung (Ausländerbehörde)


Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger in Essen, Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Sie können aktiv das politische Geschehen beeinflussen, können wählen und gewählt werden, unterliegen bei Auslandsreisen ggf. nicht der Visapflicht, haben freien Zugang zu allen Berufen, um einige Vorteile des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit aufzuführen.

Um die Einbürgerung und somit den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vollziehen zu können, ist die Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Auf dieser Seite finden Sie die Onlineterminvereinbarung zur Abgabe Ihres Einbürgerungsantrages.

Oder nutzen Sie gerne die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Einbürgerung online zu stellen. Nähere Infos hierzu finden Sie auf folgender Seite: Einbürgerung (Ausländerbehörde)


Folgende Unterlagen sind zur Antragsabgabe beizubringen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Nationalpass/Reiseausweis (Seiten 0-3)
  • Ausweisersatz
  • Aufenthaltserlaubnis (Vor- und Rückseite)
  • aktueller Lebenslauf mit Unterschrift
  • Geburtsurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung, aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht,
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • gegebenenfalls Versetzungsschulzeugnisse von vier Schuljahren (Sommerzeugnisse)/ Schulabschlusszeugnis/ Berufsausbildungszeugnis
  • gegebenenfalls aktuelle Schulbescheinigung/Studienbescheinigung
  • B1 Zertifikat oder Zertifikat Deutsch (Telc-Lizenz)
  • Einbürgerungstestbescheinigung, gegebenenfalls Zertifikat Integrationskurs
  • Arbeitsvertrag/Gewerbeanmeldung
  • Lohn-, Gehaltsabrechnungen der letzten 8 Monate/Einkommensbescheinigung des letzten Quartals, ausgestellt vom Steuerberater
  • gegebenenfalls alle Seiten der Bescheide zu: BAföG / JobCenter / Wohngeld / Kinderzuschlag
  • Mietvertrag mit Heiz- und Nebenkostenabrechnung

(Bitte achten Sie auf korrekte Angaben in den eingereichten Urkunden, sowie den entsprechenden Übersetzungen)


Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin zur Abgabe Ihres Einbürgerungsantrages maximal 30 Tage im Voraus buchen können.


Downloads
Antragsformular Einbürgerung
Zuständige Einrichtung
Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
Schederhofstr. 45
45145 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de