Mit dieser Onlinedienstleistung kann die Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen beantragt werden.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. zu entrichten. Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Anpassung basierend auf aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen vorzunehmen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass der Antrag um aussagekräftige Unterlagen als Begründung ergänzt wird. Hierzu eignen sich u.a. die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder eine Kopie der Gewerbesteuererklärung eines jüngeren Veranlagungsjahres.
§ 19 GewStG, §§ 182, 184, 361 AO, § 3a VwVfG, § 70 VwGO
Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden rechtlichen Hinweise:
Sollte der Stadt Essen ein Gewerbesteuermessbetragsbescheid für Vorauszahlungszwecke
(sog. Grundlagenbescheid) vorliegen, kann aufgrund der gesetzlichen Bindungswirkung keine Anpassung aufgrund Ihres Antrags vorgenommen werden. Die Stadt Essen ist an diesen Grundlagenbescheid gebunden. Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihr zuständiges örtliches Finanzamt.
Darüber hinaus hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Gewerbesteuermessbescheid keine aufschiebende Wirkung. Diese kann nur durch eine beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragende Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids hergestellt werden.
Wenn Sie gegen einen Ihnen zugegangenen Gewerbesteuerbescheid Widerspruch einlegen wollen, beachten Sie bitte das Schriftformerfordernis. Dieses Formular erfüllt nicht die Anforderungen an einen formgerechten Widerspruch.
Beachten Sie bitte auch, dass ein beigefügtes PDF-Dokument, das einen eingescannten unterschriebenen Schriftsatz enthält, ebenfalls nicht den Formerfordernissen eines Widerspruchs genügt. Auch ein solcher Widerspruch wäre unzulässig.
Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für den Antrag auf Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen. Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.
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- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21463
- Fax: +49 201 8821580
- E-Mail: gewerbesteuer@essen.de
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