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Im Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn werden Bußgeldverfahren und ordnungsrechtliche Verfahren gegen Gewerbetreibende registriert. Bei öffentlichen Aufträgen verlangt der Auftraggeber häufig die Vorlage eines Auszuges. Ebenso ist der Auszug bei allen gewerberechtlichen Erlaubnisanträgen erforderlich.

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ist in Eintragungsgruppen eingeteilt: Verwaltungsentscheidung, Verzichte auf eine Zulassung zum Gewerbe, Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten, sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen bei Straftaten. Auf Antrag kann natürlichen und juristischen Personen Auskunft aus dem Zentralregister gewährt werden. Der Antrag kann bei der Gemeinde oder Stadt eingereicht werden, in der der Antragsteller einen Wohnsitz hat. Eine Online-Beantragung von Gewerbezentralregisterauszügen ist über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz möglich, welches unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar ist.

Eine Beantragung kann außerdem online unter Online-Verfahren des Bundesamtes für Justiz erfolgen. Dafür wird allerdings ein Personalausweis mit EID benötigt.


Die Beantragung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises erfolgen.

Soll der Auszug über eine juristische Person eingeholt werden (beispielsweise eine GmbH), muss eine verantwortliche natürliche Person (beispielsweise der eingetragene Geschäftsführer) den Antrag stellen oder eine entsprechende Bevollmächtigung unterzeichnen. Zusätzlich ist dann bei der Antragstellung ein aktueller Auszug des Registergerichtes vorzulegen (Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister), der nicht älter als maximal drei Monate ist. Sofern für natürliche Personen neben den Auszügen aus dem Gewerbezentralregister zusätzlich Führungszeugnisse aus dem Bundeszentralregister eingeholt werden sollen, empfiehlt sich eine Antragstellung im Bürgeramt, da derartige Führungszeugnisse nur dort beantragt werden können.


Wenn Sie in Essen wohnen oder aber Ihre Firma hier ihren Sitz hat, kann dieser Auszug gegen eine Gebühr von 13,00 Euro pro Auszug bei jedem Bürgeramt der Stadt Essen oder beim Ordnungsamt beantragt werden.



Zuständige Einrichtung
Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 8832242
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de