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Gifthandel

Die Produkt- und Stoffzulassung gewährleistet den Schutz der Bevölkerung durch Kontrolle von chemischen, biologischen, technischen und anderen Gefahrenquellen im Rahmen ihrer amtlichen Zulassung. Zulassungspflichtigen Stoffe sind unter anderem Chemikalien (giftige Stoffe, Biozid) und Pflanzenschutzmittel.

 

Zu den handelsüblichen Gefahrstoffen gehören beispielsweise giftige Pflanzenschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel, Treibstoffe oder Lösungsmittel. Weil unsachgemäßer Umgang mit diesen Mitteln die Anwender*innen und seine Umgebung gefährden kann, gelten für die Abgabe an den Verbraucher besondere Sicherheitsvorschriften. Der Einzelhändler benötigt daher für die Abgabe dieser Stoffe an den Endverbraucher eine Gifthandelserlaubnis.

Der*Die Einzelhändler*in kann diese Erlaubnis unter Vorlage eines Nachweises der Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung beim Ordnungsamt beantragen. Der Antrag kann formlos erfolgen (Personalien, Betriebsanschrift, Wohnanschrift).

Der Großhandel bedarf ebenfalls einer Erlaubnis. Diese erteilt die unten genannte Dienststelle.


Dienststelle für den Großhandel:

Staatlicher Arbeitsschutz
bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300 865
40408 Düsseldorf
E-mail: poststelle@brd.nrw.de

Gebäudeanschrift:

Außenstelle Essen
Ruhrallee 55
45128 Essen
Tel. +49 (0)201 2767-0
Fax +49 (0)201 2767323

 




Zuständige Einrichtung
Gewerbeangelegenheiten
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32242
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de