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Hafenaufsicht

Der Betrieb von Anlagen mit Gefährdungspotenzial oder besonderer Bedeutung für Umwelt und Menschen muss regelmäßig überprüft werden und Nachweise von Sicherheitsmaßnahmen durch Sachverständige dokumentiert werden. Die Einhaltung von Standards nach dem Produktsicherheitsgesetz gewährleistet die Sicherheit von Mensch und Natur. Ein hohes Maß an Sicherheit erreichen Unternehmen, wenn Prozesse oder Abläufe reibungslos funktionieren. Das gilt für Anlagen, geschultes Fachpersonal und Produktionserzeugnisse.

Die technische Aufsicht und die Abwicklung der Ladevorgänge im Essener Stadthafen erfolgen durch die Hafenverwaltung bei den Stadtwerken Essen AG. Falls Sie weitere Fragen zum Hafengeschehen haben, nehmen Sie bitte mit den Stadtwerken Kontakt auf. Weitere Informationen erhalten Sie auch über den nebenstehenden Link.

Die Hafenbehörde beim Ordnungsamt der Stadt Essen nimmt dagegen lediglich die ordnungsrechtliche Aufsicht über die Vorgänge im Hafengebiet wahr.
Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung von Fluchtwegen an Umschlagstationen für gefährliche Stoffe.



Zuständige Einrichtung
Allgemeine Gefahrenabwehr, Landeshundegesetz, Maßnahmen nach dem PsychKG , Sprengstoffrecht, Hafenbehörde
Ellernstraße 29
45326 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32151
E-Mail: gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de