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Pfandleiher

Erlaubnispflicht

Wer kurzfristige Kredite gegen Pfandgaben gewährt, bedarf einer Erlaubnis. Unter die Erlaubnispflicht fällt auch die Pfandannahme in Form von Immobilien oder Kraftfahrzeugen.

  • Pfandleihgewerbe Erlaubnis
  • Pfandleiher und Pfandvermittler benötigen eine Erlaubnis
  • Voraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit und Nachweis der für den Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel und Sicherheiten

Der*Die Pfandleiher*in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

Der*Die Pfandvermittler*in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er*sie auf ihm*ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem*ihrem Namen bei einem*einer Pfandleiher*in verpfändet.

Wer das Geschäft eines Pfandleihers / einer Pfandleiherin oder eines Pfandvermittlers / einer Pfandvermittlerin betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder*innen erforderlich ist.

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) ist Gewerbetreibende*r jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.w



Wenn Sie als Pfandleiher*in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

  • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
  • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
  • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
  • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der*die Antragsteller*in die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
  • Der*Die Antragsteller*in die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

Die Erlaubnis ist persönlich unter Angabe aller Personalien beim Ordnungsamt zu beantragen.

Ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate) sind nach Möglichkeit sofort beizufügen.

Zur weiteren Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind Auskünfte in Steuersachen (Finanzamt und Gemeindekasse) nötig.

 

Da an das Pfandleihergewerbe besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden, sind neben den bereits genannten Unterlagen auch ein Versicherungsnachweis sowie eine Grundrisszeichnung, aus der sich die Lage der für das Gewerbe genutzten Räume ergibt, vorzulegen.


Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.


In Essen wird für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes eine Gebühr von 1.000 Euro erhoben.

Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen verursacht weitere Kosten von 13 Euro pro Person und Auszug.

Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.


Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.


Onlinedienstleistungen
Pfandleiher (Erlaubnis)
Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 88-32003
E-Mail: ordnungsamt@essen.de