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Anmeldung

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Anmeldung muss online (siehe Onlinedienstleistungen) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen der Person, die den Hund hält) zu erreichen:

A – Hei   +49 201 88-21432
Hej - Pa   +49 201 88-21434
Pb - Z   +49 201 88-21435

Abmeldung

Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und die neue haltende Person ist gegebenenfalls anzugeben.
Die Abmeldung muss online (siehe Onlinedienstleistungen) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

Hundesteuer-Befreiungen

Zum Beispiel für:
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für 36 Monate).
Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.

Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.



Hundesteuer (jährlich)

  • Ein Hund: 156,00 Euro
  • Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
  • Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
  • Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund