Katastervermessungen dienen der Fortführung (Aktualisierung) des Liegenschaftskatasters und werden daher auch als Fortführungsvermessungen bezeichnet.
Im Einzelnen handelt es sich bei den Fortführungsvermessungen um
- Teilungsvermessungen (Bildung von neuen Flurstücken durch Teilung bestehender Flurstücke)
- Grenzvermessungen (Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen)
- Gebäudeeinmessungen (Einmessung neuer Gebäude und neuer Anbauten)
Die ausführenden Vermessungsstellen reichen die Vermessungen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster beim Katasteramt ein.
Die Gebühren richten sich nach dem VermWertKostT in Verbindung mit der VermWertKostO NRW
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Prüfung Vermessungsschriften, Katasterfortführung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62582
- Fax: +49 201 88-62006