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Bei Bedarf wird eine Hausnummernbescheinigung für Banken, Behörden auf schriftlichen Antrag über die amtliche Lagebezeichnung erteilt (inklusive Flurkartenauszug).


Es entstehen Kosten nach Zeitaufwand gemäß Gebührentarif der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW.