Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe und/oder Personalausweise mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen. Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden, benötigen aber zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde anmelden.
Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgeramt anwesend sein.
Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen.
Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich. Ein entsprechendes Formular können Sie unter Downloads herunterladen.
Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.
Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht erforderlich.
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.
Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Anmeldung, insbesondere zu den möglichen Widerspruchsrechten, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter Downloads.
Besonderheiten bei Kindern unter 16:
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen. Die Einverständniserklärung ist formfrei. Zur Erleichterung steht unter Downloads ein Muster zur Verfügung.
Ummeldung innerhalb von Essen:
Informationen zu einer Ummeldung, also wenn Sie innerhalb von Essen umziehen, finden Sie hier.
§ 17 Abs. I Bundesmeldegesetz
- Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Gebührenfrei
Barzahlung
EC-Karte
Kreditkarte
Apple Pay
Google Pay
Sofort
Dienste finden:
- Downloads
- Wohnungsgeberbestätigung
- Merkblatt Meldeschein 2020
- Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines Kindes
- Zuständige Einrichtungen
-
- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 88-33218
- E-Mail: buergeramt@essen.de
- Weiterführende Links
- Datenschutzerklärung der Stadt Essen
- Verwandte Dienstleistungen
- Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
- Ummeldung Wohnsitz