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Für die dauerhafte Verbringung eines nicht zugelassenen oder zugelassenen Kraftfahrzeuges ins Ausland ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgesehen.

Es wird ausdrücklich empfohlen für die Ausfuhr eines Fahrzeuges Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, um etwaige Problemstellungen zu vermeiden


Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben, jedoch muss die Antragstellerin/der Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland eine*n Empfangsbevollmächtigen (natürliche Person) benennen, die/der mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet sein muss.

Alle Fahrzeuge sind ausnahmslos durch eine/n amtlich anerkannte/n Sachverständige/n einer anerkannten Prüfeinrichtung mit Sitz in Essen identifizieren zu lassen. Die entsprechende Bescheinigung hat max. 3 Werktage (Mo-Sa) Gültigkeit und muss im Rahmen der Antragstellung vorgelegt werden.

Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer erteilt werden.

Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen nur bei der Zulassungsbehörde in Essen-Steele erfolgen kann.



  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)

Entsprechende Formulare stehen Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Dateien unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

  • Bei Vorsprache durch eine/n Bevollmächtigte/n

Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrags sowie die Ausweisdokumente der Antragstellerin/des Antragstellers und der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigtem im Original

  • Erklärung zur/zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen

Ein entsprechendes Formular (Empfangsvollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über Identifikation der Fahrgestellnummer

Durch eine/n amtlich anerkannte/n Sachverständige/n einer anerkannten Prüfeinrichtung mit Sitz in Essen (Gültigkeit: max. 3 Werktage (Mo-Sa))

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung

  • Kennzeichenschilder

Vorlage der gesiegelten Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen

  • Versicherungsbestätigung

Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Export)

  • Gültige Ausweisdokumente im Original

Ausweisdokumente der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Bevollmächtigten sowie der/des Empfangsbevollmächtigten

  • Bei juristischen Personen innerhalb Deutschlands

Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original

Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument der benannten Vertreterin/des benannten Vertreters

  • Bei Freiberuflern innerhalb Deutschlands

Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros

  • Bei Vereinen innerhalb Deutschlands

Auszug aus dem Vereinsregister

  • Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) innerhalb Deutschlands

Gesellschaftervertrag und/oder Gewerbeanmeldung, ein Ausweisdokument im Original der/des zukünftigen Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters (benannte/r Gesellschafter/in), eine Zusatz-Vollmacht aller Gesellschafter*innen sowie deren Ausweisdokumente in Kopie

Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung


Es fallen Standardgebühren in Höhe von 34,60 Euro bis max. 48,60 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.


Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen nur bei der Zulassungsbehörde in Essen-Steele erfolgen kann.