Wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema Gewerbesteuer haben, angeforderte Unterlagen zusenden möchten oder Ihr Anliegen nicht über die anderen Onlinedienstleistungen abgedeckt werden kann, nutzen Sie bitte diese Onlinedienstleistung.
§ 70 VwGO, § 3a VwVfG
Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden rechtlichen Hinweise:
Wenn Sie gegen einen Ihnen zugegangenen Gewerbesteuerbescheid Widerspruch einlegen wollen, beachten Sie bitte das Schriftformerfordernis. Dieses Formular erfüllt nicht die Anforderungen an einen formgerechten Widerspruch.
Beachten Sie bitte auch, dass ein beigefügtes PDF-Dokument, das einen eingescannten unterschriebenen Schriftsatz enthält, ebenfalls nicht den Formerfordernissen eines Widerspruchs genügt. Auch ein solcher Widerspruch wäre unzulässig.
Darüber hinaus hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Gewerbesteuermessbescheid keine aufschiebende Wirkung. Diese kann nur durch eine beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragende Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids hergestellt werden.
Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für oben genannte Anliegen.
Für spezifischere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung.
Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.
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