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Mit dieser Onlinedienstleistung kann Widerspruch gegen Grundbesitzabgabenbescheide eingelegt werden. Dieses Formular erfüllt die Anforderungen an einen formgerechten Widerspruch.

Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine BundID mit Online-Ausweis (eID) erforderlich. Zur Anleitung: https://service.essen.de/hilfe#a8 


§ 3a VwVfG, §§ 70, 80 VwGO


Eine Anmeldung per BundID is zwingend notwendig um die Formerfordernisse des Widerspruchs zu erfüllen.


Rechtliche Hinweise

Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden rechtlichen Hinweise:

Mit Bezug auf die Grundsteuer ist die Stadt Essen nur zuständige Behörde für die Festsetzung der Hebesätze. Einen Einspruch gegen den für Ihr Grundstück festgesetzten Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt.

Darüber hinaus hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Grundbesitzabgabenbescheid nach § 80 Abs. 2 Nr. 1. VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Weitere Hinweise:

Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für den Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid.
Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.

Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.


Zuständige Einrichtung
Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21777