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Mit dieser Onlinedienstleistung kann Widerspruch gegen Gewerbesteuerbescheide eingelegt werden. Dieses Formular erfüllt die Anforderungen an einen formgerechten Widerspruch.

Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine BundID mit Online-Ausweis (eID) erforderlich. Zur Anleitung: https://service.essen.de/hilfe#a8 


§ 3a VwVfG, §§ 70, 80 VwGO


Eine Anmeldung per BundID is zwingend notwendig um die Formerfordernisse des Widerspruchs zu erfüllen.


Rechtliche Hinweise

Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden rechtlichen Hinweise:

Sollte der Stadt Essen ein Gewerbesteuermessbetragsbescheid (sog. Grundlagenbescheid) vorliegen, kann aufgrund der gesetzlichen Bindungswirkung keine Anpassung aufgrund Ihres Antrags vorgenommen werden. Die Stadt Essen ist an diesen Grundlagenbescheid gebunden. Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihr zuständiges örtliches Finanzamt.

Darüber hinaus hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Gewerbesteuermessbescheid keine aufschiebende Wirkung. Diese kann nur durch eine beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragende Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids hergestellt werden.

Besonderheiten

Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für den Widerspruch gegen Gewerbesteuerbescheide.
Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.

Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.