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Fahrerkarte

Informationen über die Fahrerkarte für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr


Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab.

Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte. Die Fahrerkarte kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungsgebäude Kaiser-Otto-Platz in Essen-Steele beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt und innerhalb von 7 Werktagen zugesandt. Sie ist nur 5 Jahre gültig und muss daher rechtzeitig neu beantragt werden.

Sind Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins so muss der alte Führerschein vorher umgetauscht werden. Hierfür benötigen Sie ein zusätzliches Passbild.

Wurde Ihr letzter grauer oder rosafarbene Führerschein nicht in Essen ausgestellt, bitten Sie die ausstellende Behörde vorab um Übersendung eines Auszuges aus dem Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift genannt) an die Fahrerlaubnisbehörde in Essen. Die Übersendung kann auch per Fax auf die Nummer 0201-8833598 erfolgen.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zur Fahrerkarte? Kontaktieren Sie die Fahrerlaubnisbehörde per Email oder Telefon unter den nachstehend aufgeführten Kontaktdaten.


- Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 185 Tagen
- 1 Lichtbild (35 mm x 45 mm), das den Bestimmungen der Passverordnung  vom 19.10.2007 entspricht (biometrisches Passbild)
- Personalausweis / Reisepass
- EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.


41,00 Euro




Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de