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Informationen über den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).


Personalausweis oder Pass

EU-Kartenführerschein

Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten) nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung) nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

behördliches Führungszeugnis (Gegen Entrichtung der Gebühr von 13 Euro können Sie dies im Rahmen der Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Alternativ kann die Beantragung im Bürgeramt erfolgen.)

gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe

gegebenenfalls Ortskundenachweis


57,20 Euro (Ersterteilung)

49,30 Euro (Verlängerung)


Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.

Sollten Sie vor einiger Zeit bereis die Ausfertigung eines Führscheines zur Fahrgastbeförderung oder eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnis beantragt haben und die Abholung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Behörde vereinbart haben, ist dies gegen Vorlage des Personalausweises, Reisepass oder vorläufigen Personalausweises und gegebenfalls alten Führerscheines möglich.

Zur Abholung des Führerscheines ist eine Terminvereinbarung (Abholung Führerschein) erforderlich. (gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde)



Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de