BIS: Suche und Detail

Informationen über die Erfordernisse als Fahrlehrer*in tätig zu werden


Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).

Die Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in erfordert:

  • Anmeldung bei der Fahrlehrer*innenrausbildungsstätte
  • Antrag bei der Behörde zur Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis/Anwärter*innenbefugnis
  • Acht Monate Ausbildung in einer Ausbildungsstätte einschließlich Hospitationsphasen in einer Ausbildungsfahrschule
  • Fahrpraktische Prüfung und
    Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
  • Erteilung der Anwärter*innenbefugnis
  • Vier Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule einschließlich Reflexionsphasen
  • Lehrprobe theoretischer Unterricht
  • Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
  • Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

 


Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschüler*innen (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).


Persönliche Voraussetzungen:

  • geistige, körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
  • alternativ eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren; ferner die Klasse BE
  • Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)

Fachliche Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum*zur Fahrlehrer*in – siehe Übersicht *
  • Bestandene fachliche Prüfungen – siehe Übersicht *

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Dazu sind einzureichen:

  • Formloser Antrag mit Angabe der Klasse
  • Personalausweis/Pass
  • Lebenslauf
  • Zeugnis eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung (Anforderungen an die Fahrerlaubnisklasse C1) – nicht älter als 1 Jahr
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung – nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. der gleichwertigen Vorbildung
  • Beglaubigte Fotokopie des Führerscheins
  • Anmeldebescheinigung der Fahrlehrer*innenausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung

Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an. 

Ferner ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) durch den*die Bewerber*in beim Bürgeramt zu beantragen (Belegart „0“).
Dies kann jedoch auch im Rahmen der Antragstellung mit Einverständnis des Bewerbers durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de