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Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone


Für Handwerksbetriebe, Betriebsandienungen oder bei Wohnungsumzügen können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Fußgängerzonen beantragt werden. Ebenfalls können Ausnahmegenehmigungen zum Erreichen von bereits existierenden Einstellplätzen/Garagen (Hinterhöfe) innerhalb einer Fußgängerzone erteilt werden.

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone, die bereits eine Andienungszeit für den Lieferverkehr beinhaltet (Andienungszeit der Andienungsbereiche im Stadtkern werktags ab 20:00 Uhr bis 11:00 Uhr und Mittelzentren werktags ab 19:00 Uhr bis 11:00 oder 13:00 Uhr), kommt jedoch aufgrund des erhöhten Fußgängerverkehrs nur bei Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit im Einzelfall in Betracht.

Lastenfahrräder und Lieferfahrzeuge mit Elektroantrieb von Paket- und Postzustelldiensten bis zu einem Ladevolumen von 10 qm3 können zwecks Paketzustellung eine Ausnahmegenehmigung zum verlängerten Anliefern bis 13:00 Uhr erhalten.

Bitte beachten Sie, dass eine Ausnahmegenehmigung immer nur dann erteilt werden kann, sofern die örtliche Verkehrslage dies zulässt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags sowie für die Zusendung der Genehmigung wird eine gewisse Bearbeitungszeit (ca. 2 Wochen) benötigt. Bitte senden Sie uns daher Ihren Antrag frühzeitig zu.

Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO" im Telefonbuch der Stadt Essen.


§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung


· Formloser Antrag mit vollständigen Absender-/Adressdaten und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)

· Begründung der besonderen Dringlichkeit des Befahrens der Fußgängerzone außerhalb der angeordneten Andienungszeiten

· Angaben zum benötigten Zeitpunkt/ Zeitraum (Tag und Uhrzeit)

· genaue Angabe der Adresse des benötigten Fahrzeugstandortes innerhalb  der Fußgängerzone

· Angaben zu(m) Fahrzeug(-e) ( Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Gesamtgewicht)

 

Zufahrt zur Garage/Einstellplatz in der Fußgängerzone:

· Formloser Antrag mit vollständigen Absender-/Adressdaten und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)

· Nachweis des Einstellplatzes/Garage (Mietvertrag)

 


Die Gebühr für eine Tagesgenehmigung beträgt 25,- Euro, jeder weitere Tag 5,- Euro

Zufahrt zum privaten Einstellplatz/Garage 20,- Euro für drei Jahre

Änderungen zu erteilten Genehmigungen 15,- Euro


  • Überweisung

  • EC-Karte


Circa 2 Wochen


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Zuständige Einrichtung
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