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Wann eine Führerscheinänderung notwendig ist:
Bei Umzug muss der alte Führerschein nicht geändert werden. Mit Einführung des rosaroten Führerscheins entfiel die Straßenangabe; mit Einführung des Kartenführerscheins sind alle Daten zum Wohnort entfallen.
Ebenso ist eine Änderung des Führerscheins bei Heirat nicht notwendig, wenn der Führerschein weiterhin auf den Geburtsnamen läuft, da dieser nur gültig in Zusammenhang mit dem Personalausweis ist.
Es kann jedoch speziell im Ausland zu Problemen kommen, wenn die Daten auf dem Führerschein nicht mit dem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen. Ein Umtausch des Führerscheins wird daher empfohlen.


Für die Ausstellung eines neuen Führerscheins sprechen Sie bitte mit folgenden Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vor:

  • dem geänderten Personalausweis oder Reisepass.
  • ein biometrisches Passfoto nach der Passverordnung.
  • Ihrem alten Führerschein.

 


Besitzen Sie noch keinen Kartenführerschein und wurde Ihr letzter grauer oder rosafarbene Führerschein nicht in Essen ausgestellt, bitten Sie die ausstellende Behörde vorab um Übersendung eines Auszuges aus dem dortigen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) an die Fahrerlaubnisbehörde in Essen.
Die Übersendung kann auch per Fax an die Nummer 0201-8833598 erfolgen.


Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de