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Informationen zur Erlangung eines internationalen Führerscheins


Der internationale Führerschein wird nur zusätzlich zu einem bestehenden deutschen Kartenführerschein oder Kartenführerschein aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt.

Er kann auch aufgrund eines ausländischen Führerscheins ausgestellt werden, der den Inhaber noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland berechtigt.

Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Ob für ein Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist, kann beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des Landes erfragt werden. Im Europäischen Ausland reicht im Regelfall der deutsche Kartenführerschein aus.


Personalausweis oder Reisepass

Ein biometrisches Passfoto nach der Passverordnung

Deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union


16,90 Euro

zuzüglich Umtauschgebühren bei Vorlage eines deutschen grauen oder rosa Führerscheins zwischen 25,60 Euro und 30,60 Euro


Der internationale Führerschein kann sofort mitgenommen werden.


Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Liegt bereits ein deutscher Kartenführerschein vor, ist die Beantragung durch einen Bevollmächtigten möglich.

Bei Vorlage eines deutschen grauen oder rosa Führerscheines muss der alte Führerschein in einen Kartenführerschein getauscht werden. Dazu ist gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen, wenn der Führerschein nicht in Essen ausgefertigt wurde. Für die Herstellung des Kartenführerscheines wird ein zusätzliches biometrisches Passfoto benötigt. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 - 6 Wochen.



Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 8833599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de