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Kfz-Steuer

Hinweise zur festgesetzten Kraftfahrzeugsteuer


Ihr Fahrzeug wird mit der Zulassung automatisch steuerpflichtig.

Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Zuständig für die Stadt Essen ist nicht mehr das Finanzamt Essen-NordOst sondern das Hauptzollamt in Duisburg.

Im Rahmen der Zulassung ändern sich dadurch einige Dinge ganz wesentlich. So müssen nun die Vollmacht, die Sie einem Dritten zur Zulassung ausstellen können und die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, strikt voneinander getrennt werden. Es handelt sich also um zwei separate Dokumente.

Die Einzugsermächtigung ist zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. In Nordrhein-Westfalen ist das SEPA Mandat ab dem 30.01.2014 zwingend erforderlich. Bisherige Vordrucke zur Einzugsermächtigung verlieren ohne Ausnahme ihre Gültigkeit.

Unter nebenstehenden Links finden Sie weitere Informationen. Nähere Auskünfte erteilt der Zoll (Telefon: 03 51 / 4 48 34 - 5 50, E-Mail: info.kraftst@zoll.de)


Die Zulassung eines Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, das bei der Finanzverwaltung/ Zollamt keine Kraftfahrzeugsteuerbeiträge offen sind. Die hierzu notwendigen Daten werden zwischen der Finanzverwaltung/ Zoll und der Stadt Essen abgeglichen. Bei bestehenden Rückständen wird die Zulassung abgelehnt und an das zuständige Zollamt verwiesen.