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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden.

Die Stadt Essen - das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement - ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen. Vor dem Einreichen eines Förderantrags können Sie sich kostenlos beraten lassen. So kann bereits frühzeitig die Förderfähigkeit geprüft werden. Nehmen Sie hierzu telefonisch Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular.


Gefördert wird die Neuschaffung von

  • Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern,
  • Gemeinschafts- und Infrastrukturräumen und
  • bindungsfreien Mietwohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung).

Die Bewilligungsmiete beträgt monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche höchstens 7,25 Euro für die Einkommensgruppe A und 8,40 Euro für die Einkommensgruppe B. Die Bewilligungsmiete darf bei einem besseren energetischen Standard (BEG Standard Effizienzhaus 40, Netto-Null-Standard) erhöht werden (Stand: März 2024). Die aktuellen Angaben finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK.

Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Förderung, die erforderlichen Unterlagen und die benötigten Antragsformulare finden Sie ebenfalls auf der Seite der NRW.BANK.

Bitte beachten Sie:

  • Vor Prüfung der Fördervoraussetzungen ist in Essen in bestimmten Fällen ein sogenanntes Standortverfahren durchzuführen. Nutzen Sie daher bitte bereits während der Planungsphase des Förderobjekts die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.
  • Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.
  • Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können weitere Fördervoraussetzungen erläutert werden.