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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Modernisierung von Mietwohnraum.

Die Stadt Essen - das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement - ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen. Vor dem Einreichen eines Förderantrags können Sie sich kostenlos beraten lassen. So kann bereits frühzeitig die Förderfähigkeit geprüft werden. Nehmen Sie hierzu telefonisch Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular.


Zur zeitgemäßen Modernisierung von bestehendem Mietwohnraum können Darlehen für verschiedene Maßnahmen beantragt werden:

  • zur Energieeinsparung,
  • zum Abbau von Barrieren,
  • zur Zusammenlegung/Neuaufteilung von Mietwohnraum,
  • zur Schaffung einzelner zusätzlicher Mietwohnungen durch Ausbau von Dachgeschossen,
  • zur Klimaverbesserung/Klimafolgeanpassung,
  • zur Verbesserung der Sicherheit und
  • zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Förderung, die erforderlichen Unterlagen und die benötigten Antragsformulare finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.

Bitte beachten Sie:

  • Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.
  • Durch die Förderung von Maßnahmen entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.
  • Die Wohnfläche je Wohnung muss mehr als 35 qm betragen.
  • Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können weitere Fördervoraussetzungen erläutert werden.