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Baugenehmigung

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.


Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung bietet für die Übermittlung von Bauanträgen eine Plattform mit elektronischer Kommunikation an. Die Bearbeitung von Bauanträgen einschließlich Behördenbeteiligungen, Bescheiden und antragsbezogenem Schriftverkehr ist somit digital durchführbar.

Nach dem Start (November 2022) einer Lite-Version für zunächst einzelne Stadtteile ist die Beantragung nun für das gesamte Stadtgebiet möglich.

Folgende Antragsart steht zur Verfügung, weitere Entwicklungen sind geplant:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    • Bauantrag

Um Informationen zum Thema "Baugenehmigung" zu erhalten, ist ein Gespräch mit einem Mitarbeitenden der Bauaufsicht erforderlich.

Wer für Ihren Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie direkt über die Verlinkung zu den Zuständigkeiten in der Bauaufsicht.


Vor der Verwendung der BGO-Plattform sind unbedingt die angeführten Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.

Die Anmeldung zum BGO-Verfahren erfolgt über das Servicekonto.NRW.


Vorbereitung der Unterlagen:

Dateigrößen
Unterlagen können ausschließlich im PFD-Format hochgeladen werden und sind auf 30 MB/Datei und 250 MB/gesamt beschränkt.
Dokumente oder Dateien, die diese Größen überschreiten, werden von der Bauaufsichtsbehörde zurückgewiesen bzw. vom System nicht zugelassen.

Das Hochladen der Dokumente in Leserichtung ist hilfreich.

Benennung
Zur effektiven Prüfung der Antragsunterlagen sollte der Dateiname selbsterklärend sein, d.h. der Dateiinhalt ist erkennbar, ohne dass die Datei geöffnet werden muss.

Als Beispiel:
001_Grundriss EG.pdf

  • Fortlaufende Nummer: 001 (sinnvolle Reihenfolge der Dokumente)
  • Inhalt: Grundriss Erdgeschoss

Zeichnungen
Digitale Zeichnungen müssen quailtativ den gleichen Standard wie analoge Zeichnungen vorweisen, sie sind so anzufertigen, dass ein Ausdruck im erforderlichen Maßstab erfolgen könnte. Auch die Detailschärfe für die Bildschirmdarstellung ist dem erforderlichen Maßstab anzupassen.

In jeder zeichnerischen Bauvorlage muss eine grafische Maßstabsleiste entsprechend des Bildschirmmaßstabs vorhanden sein.
Die Maßstabsleiste sollte immer im Schriftfeld und zusammen mit dem numerischen Maßstab dargestellt werden. Der Skalierungsgrad muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Zeichnungsmaßstab stehen und genau sein.
Unterschiedliche Bildschirmauflösungen, Zoomstufen, nachträgliches Drucken oder Einscannen beeinflussen die Genauigkeit der zeichnerischen Darstellungen. Anhand einer Maßstabsleiste ist es möglich, den Maßstab zu kalibrieren und die Maßgenauigkeit sicherzustellen.


Die Teilnahme an Baugenehmigung-Online ist kostenlos.

Die Gebühren zum Genehmigungsverfahren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.


  • Antragsteller*in kann jede*er sein, es ist aber zu berücksichtigen, dass die meisten Anträge eine Bauvorlageberechtigung benötigen.
  • Bereiten Sie Ihre Unterlagen entsprechend den Vorgaben vor.
  • Die Anmeldung erfolgt über das Servicekonto.NRW.
  • Antragsassistenten leiten Sie durch das Verfahren, Beteiligte werden eingeladen, um den Antrag gemeinsam fortzuführen. Sie können jederzeit nach der Registrierung die Antragstellung unterbrechen und zu beliebiger Zeit fortsetzen.
  • Die weitere Kommunikation bis zur Vollständigkeitsprüfung und abschließenden Baugenehmigung erfolgt über den digitalen Raum der Plattform.
  • Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
    Baugenehmigung-Online