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Eine Bauabnahme kann für den Rohbau oder für ein fertiggestelltes Bauvorhaben durchgeführt werden.

Erst in der Bauabnahme für ein fertiggestelltes Bauvorhaben wird entschieden, ob das Bauobjekt benutzt werden darf.



Zuständige Einrichtungen
Bauaufsichtsbezirk Süd
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: bauaufsicht@amt61.essen.de
Bauaufsichtsbezirk Nord