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Jede bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal oder ortsfesten Bodendenkmal unterliegt gemäß § 9 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) einer Erlaubnispflicht.


Bei einem Baudenkmal bezieht sich dies nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auch auf das Gebäudeinnere. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beseitigung (Abbruch), Veränderungen (zum Beispiel durch Maßnahmen zur Modernisierung) oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet und verändert werden sollen. Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.
Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen oder  Sie nutzen das bereitgestellte Antragsformular.


§ 9 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)



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Denkmalpflege Antrag
Gestaltungsfibel Siedlung Altenhof ll
Zuständige Einrichtung
Untere Denkmalbehörde
Rathenaustr. 2
45121 Essen
Tel: +49 201 88-61801
Fax: +49 201 88-61815
E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de