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Bestellung und Verwaltung der Erbbaurechte und Beratung der Erbbauberechtigten


Die Stadt Essen kann als Grundstückseigentümerin für bestimmte Nutzungen Erbbaurechte bestellen.



Das Grundstück ist zur Wohnnutzung für Private vorgesehen.


Die Entscheidung über die Bestellung eines Erbbaurechts wird im Rat der Stadt oder seinen Gremien getroffen.