BIS: Suche und Detail

Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die*der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder zusammengeschlossen als Gruppe mit einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu wenden.

Wenn Sie also ein Anliegen haben, über das nur ein politisches Gremium (Rat, Ausschuss, Bezirksvertretung) entscheiden kann, dann reichen Sie eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ein.


Nach § 24 der GO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich (in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches)) mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Der Rat der Stadt Essen hat für die Erledigung der an ihn gerichteten Anregungen / Beschwerden einen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gebildet.

Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird Ihre Eingabe im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden oder in der Bezirksvertretung beraten. Sie werden zu der Sitzung eingeladen und haben die Möglichkeit, am öffentlichen Teil der Sitzung als Zuhörer teilzunehmen. Unabhängig von der persönlichen Teilnahme wird Ihnen das Ergebnis der Beratung auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt.

Bitte richten Sie ihre Eingabe an:

 

Stadt Essen

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

Rathaus Essen

45121 Essen

 

oder per E-Mail an: eingaben@ratsangelegenheiten.essen.de

 

Die Angabe Ihres Namens und Ihrer Postanschrift ist immer erforderlich!

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden tagt in der Regel alle zwei Monate. Die Termine, die jeweilige Tagesordnung und die öffentlichen Vorlagen, sowie alle seit 2002 behandelten Themen finden Sie hier: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden - SD.NET RIM 4 (essen.de)