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Ausnahmegenehmigungen für soziale und ambulante Dienste


Für soziale Dienste und ambulante Pflegedienste können Parkerleichterungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen erteilt werden. Hebammen können ebenfalls für die Betreuung bzw. Vor- und Nachsorge von Schwangeren eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten vorhandener Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten vor Ort eingesetzt werden.  

Der Parkausweis berechtigt zur Erfüllung der Aufgaben der Daseinsfürsorge bis zu 120 Minuten

· entgegen Zeichen 286/290.1 StVO im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen,

· auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,

· auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 286, 290.1, Zeichen 314/ 315 StVO mit Zusatzschild ,,Bewohner mit Parkausweis frei'') zu parken, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

 

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

 

Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO" im Telefonbuch der Stadt Essen.


§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung

Erlasse des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen


  • Antragsformular
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopien der Fahrzeugscheine/ Zulassungsbescheinigungen Teil 1
  • Bei Hebammen: Kopie der Ernennungsurkunde
  • Fotos des/der Servicefahrzeuge(s)
    (Fotos von Front und Heck mit Kennzeichen und von beiden Seiten mit fester Firmenaufschrift)

Die Gebühr für die Jahresgenehmigung beträgt 130,- Euro pro Jahr je Ausweis für das Stadtgebiet, 150,- Euro pro Jahr für den Regierungsbezirk Düsseldorf, jeder weitere Regierungsbezirk 40,- Euro pro Jahr, Gesamt-NRW 300,- € pro Jahr. Die Änderung der Genehmigung kostet 15.- Euro (zum Beispiel bei Kennzeichenwechsel).


Circa zwei Wochen


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Antrag Parkausweis für soziale Dienste
Zuständige Einrichtung
Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen
Alfredstraße 163
45131 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66589
E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Käsler Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

Tel.:
+49 201 88-66581

Herr Murasch Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

Tel.:
+49 201 88-66582