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Auf Antrag können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.


Die roten Kennzeichen können für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt (nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) genutzt werden.

Für die Nutzung werden Fahrzeugscheinhefte ausgegeben. Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden. Die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführende mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre lang aufzubewahren und  sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.

Verstöße gegen die Bestimmungen zur Nutzung der roten Kennzeichen nach § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können zur Unzuverlässigkeit des*der Antragstellers*in führen und den Widerruf der roten Kennzeichen bedeuten.

Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „06“.

Beispiel: E – 06…

Die Gültigkeit der Fahrzeugscheinhefte für je 6 Fahrzeuge ist auf drei Monate begrenzt.

Auf Antrag können neue Fahrzeugscheinhefte beantragt werden. Die Kennzeichen dürfen nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrzeugscheinhefte nicht mehr benutzt werden.

Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass für die Beantragung der roten Kennzeichen ein Termin im Bereich der Besonderen-Kfz-Angelegenheiten zu buchen ist und demnach nur bei der Zulassungsbehörde in Essen Steele erfolgen kann.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der roten Kennzeichen kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.



  • Formloser Antrag
  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem entsprechenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Miet- oder Pachtvertrag über das Firmengelände
    Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Verkaufsplatz oder ähnliches mit Büro und entsprechender Hinweisbeschilderung vorzuweisen.
    Befindet sich der Sitz der Firma in einem reinen Wohngebiet, ist eine Genehmigung vorzulegen, dass baurechtlich gegen die Ausübung des Gewerbes in diesem Gebiet keine Bedenken bestehen.
  • Versicherungsbestätigung
    Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  • Führungszeugnis der Belegart „O“
    Dieses darf nicht älter als 1 Monat sein und kann beim Bürgeramt beantragt werden.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, gültiges Ausweisdokument des Geschäftsführers sowie der vorsprechenden Person jeweils im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich das gültige Ausweisdokument des benannten Vertreters (Firmeninhaber)
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie den Ausweis des oder der Vollmachtgebenden im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter*in unterschrieben vorzulegen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühr $kosten.typ 98,30 EUR Die Standardgebühr für die Beantragung und Zuteilung der roten Kennzeichen beträgt 98,30 Euro.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.


Unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht kann auch eine vertretende Person den Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular "Vollmacht und Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer" steht Ihnen zur Verfügung.


Onlinedienstleistungen
Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
Downloads
Merkblatt für Rote Dauerkennzeichen
Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de