Beantragung von Erlaubnissen zur Nutzung öffentlicher Flächen für eine Außengastronomie
Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Zu den Sondernutzungen zählt auch die Außengastronomie, sobald sie im öffentlichen Raum (z.B. Gehweg, Fußgängerzone, Parkfläche) erfolgt. Im Rahmen der Antragstellung sind von der Stadtverwaltung die öffentlichen Belange zu prüfen (zum Beispiel die erforderliche Restgehwegbreite, Freihaltung von Rettungswegen, Bestehen der Voraussetzungskriterien für die Nutzung von Parkflächen und ähnliches). Für die Antragstellung verwenden Sie bitte den entsprechenden Vordruck. Füllen Sie diesen bitte sorgfältig und vollständig aus. Fehlende Angaben verzögern die Bearbeitung oder können dazu führen, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann.
Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.
Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen
Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
Lageplan
Dienste finden:
- Downloads
- Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für eine temporäre, erweiterte Außengastronomie
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Einverständniserklärung zur Vorlage beim Amt für Straßen und Verkehr
- Sondernutzungssatzung der Stadt Essen zuletzt geändert durch Satzung vom 29.06.2023
- Zuständige Einrichtung
-
- Sondernutzungen
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 66569
- E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de