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Anmeldung eines Kraftfahrzeuges bei einem Umzug von außerhalb nach Essen


Sind Sie neu nach Essen zugezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug in Essen anmelden, welches zuletzt außerhalb von Essen auf Sie zugelassen war.

Falls ein Wunschkennzeichen vorab zugeteilt wurde legen Sie bitte ebenfalls die ausgestellte Bestätigung bei.

Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. Erteilt der Antragsteller dieses nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Antrag auf Zulassung abzulehnen. Spricht der/die Antragsteller/in nicht persönlich vor, ist dem/der mit der Zulassung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht und Einziehungsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.

Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33 999.

 


  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (entfällt bei Kennzeichenmitnahme)
  • zuletzt benutzte Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist (entfällt bei Kennzeichenmitnahme)
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (soll eine minderjährige Person Halter werden, sind zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren gültige Personalausweise oder Reisepässe vorzulegen)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung, bei Einzelfirmen auch den gültigen Personalausweis oder Reisepass des benannten Vertreters
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls für das Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung fällig bzw. durchgeführt wurde

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und kann daher variieren.


Mit Wirkung vom 01.01.2015 können Sie bei einem Umzug bundesweit auch Ihr zuletzt benutztes Kennzeichen weiterführen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist.
In diesem Fall müssen die Kennzeichenschilder bei der Ummeldung/Zulassung nicht mit vorgelegt werden und können am Fahrzeug verbleiben.
Die Entscheidung darüber, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterhin führen oder ein Essener Kennzeichen zugeteilt bekommen möchten, treffen Sie als Halter des Fahrzeuges.