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Genehmigung von Taxi-  oder Mietwagenkonzessionen


Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).

Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.


§§ 47, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im

Personenverkehr (BOKraft), Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)


  • Nachweis der fachlichen Eignung durch die Ablegung der Fachkundeprüfung "Straßenpersonenverkehr" (Taxen- und Mietwagenverkehr) vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • der Betriebssitz muss in Essen sein
  • Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg ("Punktekonto") noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein.
  • Ihr Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.
  • Sie müssen Ihr Taxiunternehmen hauptberuflich betreiben.

Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Weitere Fragen können bei der persönlichen Vorsprache erörtert werden.


Benötigte Unterlagen (dürfen nicht älter als drei Monate sein):

  • Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden.
  • Fachkundenachweis (z.B. durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses der IHK nach abgelegter und bestandener Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK). Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Personalausweis oder Pass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Wohn- und des Betriebssitzes (falls abweichend)
  • Schufa-Auskunft
  • Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Taxi oder Mietwagenkonzession an. (zu beantragen bei den Bürgerämtern)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
  • Wenn die antragstellende Person keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag.

Bei bestehenden Betrieben zusätzlich:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
  • bei Aushilfen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Darüber hinaus können weitere Unterlagen notwendig sein. Die Abklärung erfolgt bei der persönlichen Vorsprache.


Für diese Dienstleistung fallen je nach Art (Mietwagen oder Taxi) und Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.


ca. 8 – 12 Wochen


Der Antrag auf Genehmigung einer Taxi- oder Mietwagenkonzession ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.