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Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden und ermöglicht eine Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung.

Es besteht aus zwei Teilen – dem fahrzeugbezogenen Teil, der ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen ist und dem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Kennzeichenteil, der gewechselt wird.
Auf dem fahrzeugbezogenen Teil steht die letzte Ziffer der Erkennungsnummer sowie – unter der Ziffer – das komplette Fahrzeugkennzeichen. Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen gibt es also zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier mit dem fahrzeugbezogenen Teil.

Wechselkennzeichen dürfen jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt und genutzt werden. Das nicht im Betrieb befindliche Fahrzeug darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht abgestellt werden.


Beide Fahrzeuge sind in vollem Umfang steuer-/ und versicherungspflichtig.

Wechselkennzeichen können nur erteilt werden, wenn die beiden Fahrzeuge auf den gleichen Halter zugelassen werden sollen, sie der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen und der gleichen Anzahl und Abmessung der Kennzeichenschilder verfügen.

Das Wechselkennzeichen kann nicht in Verbindung mit Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, roten Kennzeichen und Saisonkennzeichen erteilt werden.

Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass für die Beantragung von Wechselkennzeichen ein Termin im Bereich der Besonderen-Kfz-Angelegenheiten zu buchen ist und demnach nur bei der Zulassungsbehörde in Essen Steele erfolgen kann.

Für die Zuteilung von Wechselkennzeichen empfiehlt es sich im Vorfeld einen Beratungstermin zu vereinbaren oder anderweitig Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern aufzunehmen.

Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zuteilung von Wechselkennzeichen der Kfz.-Zulassung übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.

Dabei ist darauf zu achten, dass  die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz.-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 5, 45276 Essen, übersendet wird.

Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz.-Zulassung in Steele und nicht in Borbeck vereinbaren.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der  Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.



Legen Sie bitte für JEDES Fahrzeug folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem entsprechenden Link zum Download zur Verfügung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Soweit noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) vom Hersteller erstellt wurde, ist von diesem oder dem Händler ein schriftlicher Nachweis mit dem Inhalt vorzulegen, dass noch keine ZB II ausgestellt wurde und es sich um ein Neufahrzeug handelt.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
  • Kennzeichenschilder
    Sollten Ihre Fahrzeuge aktuell zugelassen sein, so ist die Vorlage der Kennzeichen notwendig.
  • Wunschkennzeichen
    Bei der Vergabe von Wunschkennzeichen für Wechselkennzeichen empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für beide Fahrzeuge
    Aus der eVB muss hervorgehen, dass beide Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zugeteilt werden können.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.


Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. Erteilt der*die Antragsteller*in dieses nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Antrag auf Zulassung abzulehnen. Spricht der*die Antragsteller*in nicht persönlich vor, ist dem*der mit der Zulassung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht und Einziehungsermächtigung für die Kfz.-Steuer) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.